Arbeitssicherheits-, Brandschutz- u. Umweltberatung in Köln

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Brandschutz in Köln Ausbildung, Schulung und Unterweisung

Externer Brandschutzbeauftragter

Wir unterstützen bei der Umsetzung Ihrer Brandschutzaufgaben und bilden Ihre Brandschutzhelfer aus.

So kommen wir in Kontakt
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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gemeinsam machen wir Ihren Betrieb sicher!

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Externer Gefahrgutbeauftragter

Gefahrguttransport Straße und Umsetzung der Vorgaben? Wir
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Wir sind Experten für Beratung + Schulung

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung praxisnaher Lösungen zu unseren Kernthemen

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Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz in Köln Praxiserfahrene externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte und Umweltschutzbeauftragte aus Köln.

gefährdungsbeurteilung

Ihr externer Dienstleister für Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz für Köln und NRW mit
exzellentem Service!

Nutzen Sie unser Know How!

Lernen Sie modernen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz kennen!

Wir können viel für Sie tun!

Wir unterstützen Sie mit aller Kraft dabei, die Strukturen, Prozesse und Maßnahmen zu entwickeln, zu implementieren und zu betreiben.
Dadurch wollen wir alle Führungskräfte und Beschäftigte motivieren und anleiten, rechts- und regelkonformes Verhalten einzuhalten.

Im Rahmen unserer Tätigkeit schützen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Ressourcen, Güter, sozialen, ökonomischen und ökologischen Einheiten.
Unsere Tätigkeit für Sie ist auf die Gegenwart und die Zukunft ausgerichtet.
Gemeinsam stellen wir sicher, dass die im Fokus stehenden Objekte kurz- und langfristig sicher weiterbestehen können.

Wir definieren gemeinsam mit Ihnen sinnvolle Kennzahlen (KPI), die sich auf unsere Ziele beziehen und mit denen wir die Leistung Ihres Betriebs und seiner einzelnen organisatorischen Einheiten sichtbar und nachvollziehbar machen.
Gemeinsam mit Ihnen kontrollieren wir unsere und Ihre Bemühungen auf Basis der KPI, bewerten sie entsprechend, beschliessen die richtigen Maßnahmen und stellen damit die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft.

Gemeinsam werden wir mit Ihnen die Strukturen, Prozesse und Maßnahmen so entwickeln, dass Sie den Unternehmensentwicklungen ohne größere Aufwände angepasst werden können.
Mit Ihnen zusammen passen wir bei veränderten Anforderungen die Konzeptionen in erforderlichem und sinnvollem Maß entsprechend und lassen sie mit wachsen.

Unsere Leistungen für Ihren Vorteil:

Unsere Leistung hört nicht auf bei der Mängel-Ermittlung. Wir begleiten Sie auch bei der Maßnamensfindung und Umsetzung! Hierbei können wir auf unseren Erfahrungsschatz und unser weites Netzwerk zurückgreifen! Wir bieten Ihnen den Großteil unserer Dienstleistungen auch digitalisiert oder digital unterstützt an. Auch die Durchführung von Seminaren, Schulungen und bestimmter Unterweisungen als Online-Seminar gehört zu unserem Programm.

Den Großteil unserer Leistungen können wir dabei auch digital und online ausführen.

Beratung, Begehung, Gefährdungsbeurteilung, Qualifikation, Ausbildung, Fortbildung, Unterweisung, Handbücher, Arbeitsschutzordnung, Brandschutzordnung nach DIN 14096, Evakuierungskonzept, Betriebsanweisung, Maschinen-Betriebsanweisung, Gefahrstoff-Betriebsanweisung, Unterweisungskonzept, Erste-Hilfe-Organisation, Brandschutzhelfer, Unfalluntersuchung, Regalprüfung, Prüfung von Leitern und Tritte und vieles mehr. Die Leistungen werden zur Einhaltung der für Ihren Betrieb relevanten Gesetze, Verordnungen, DGUV Vorschriften und Regeln erbracht.

Mit unserem Einsatz können Sie sich ab jetzt einen "Return on Prevention" (ROP) von bis zu 2,2 sichern. Das ist der Faktor, um den sich laut einer Studie der "Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" (DGUV), jeder in die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz investierte Euro erhöht.

Das sollten Sie zum Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz wissen:

brandschutzhelfer

Was macht eigentlich die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?

Die Sifa berät und unterstützt die Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Wesentlichen im Arbeitssicherheitsgesetz, ASIG §6, beschrieben. Diese Aufgaben sind:
1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,

2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen.

3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
c) Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen.

4. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
Allen diese Aufgaben dienen der Verhütung der Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden. Den für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen liegt in der Regel eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde. Diese wird gemeinsam mit Arbeitgeber, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, sowie den Verantwortlichen erarbeitet, bewertet und daraus erforderliche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Darüber hinaus gibt es viele weitere rechtliche Anforderungen an Unternehmen, die fundiertes Fachwissen voraussetzen und zu denen wir mit unserer Dienstleistung Betriebe unterstützen. Grundsätzlich benötigen alle Unternehmen mit Mitarbeitern eine sicherheitstechnische Betreuung durch Spezialisten. Für Unternehmen unter 10 Mitarbeitern gibt es Sonderformen zur Betreuung.
Wir, als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit, übernehmen für Sie diese Aufgabe und erarbeiten für Ihr Unternehmen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.

Sie möchten ein Angebot zur externen Betreuung oder benötigen weitere Informationen?

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Sicherheitsbeauftragter, wie viele benötigt ein Betrieb und muss man eine Ausbildung dafür haben?

Sicherheitsbeauftragter, wie viele benötigt ein Betrieb und muss man eine Ausbildung dafür haben?Sicherheitsbeauftragte sind für diese Funktion ehrenamtliche tätige Mitarbeiter, die keinerlei Verantwortung für die ihnen hierzu übertragenen Aufgaben tragen.
Im Betrieb soll eine angemessene Zahl an Sicherheitsbeauftragter bestellt und ausgebildet sein. Benötigt werden sie in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten. Die Mindestzahl legt der Unternehmer selbst fest, hat sich dabei aber an gewissen Kriterien zu orientieren. Diese Kriterien sind die im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren; die räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten; die zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten; die fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den und die Anzahl der Beschäftigten. Sie sollen die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen im Betrieb unterstützen:
"Vier Augen sehen mehr als zwei!" Das heisst, im Umkehrschluss, dass verantwortliche Personen nicht als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollen.
Zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten gehört, auf den Zustand der Schutzeinrichtungen, der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten, sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden, Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren, sich um neue Mitarbeiter zu kümmern und an Betriebsbegehungen und Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten, sowie den Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen teilzunehmen. Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb wahrnehmen können, sollen sie regelmäßig Informationen durch Betriebsleitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bekommen. Eine Ausbildung für den Sicherheitsbeauftragten, die grundlegende Kenntnisse vermittelt und eine regelmäßige Weiterbildung, wird von Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Gemeide-Unfallversicherung) angeboten. Diese sind aber oft schon innerhalb weniger Tage nach Veröffentlichung ausgebucht.

Sie sind unsicher, ob und wie viele Sicherheitsbeauftragte Sie benötigen und ausbilden lassen müssen??

Wir sagen es Ihnen!
arbeitsschutz

Brandschutzbeauftragter, wer braucht ihn und was sind seine Aufgaben?

Der Brandschutzbeauftragte ist für alle Beteiligten im Unternehmen die Ansprechperson für alle Fragen des Brandschutzes.
Zu diesem Thema herrscht oft eine gewisse Unsicherheit, da es leider keine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung auf Basis des Arbeitsschutzrechts für die Bestellung und den Einsatz eines Brandschutzbeauftragten gibt.
Es gibt jedoch auf Länderebene gesetzliche Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht heraus, die für Betreiber von bestimmten Sonderbauten verbindlich gelten. Insbesondere sind dies:
- Industriebauten mit einer Geschossfläche von mehr als 5.000 m² laut Muster-Industriebaurichtlinie,
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche,
- Verkaufsstätten laut Muster- Verkaufs- Stättenverordnung und weitere Sonderbauten auf Verlangen der Baubehörde. Zusätzlich kann man davon ausgehen, dass Betriebe immer dann einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen, wenn sie Gebäude betreiben, in denen sich viele, meist ortsunkundige, Personen aufhalten. Ein weiteres Merkmal für die Bestellung ist eine erhöhte Brandgefahr im Betrieb. Auch die Berufsgenossenschaften empfehlen einen Brandschutzbeauftragten in Betrieben der Industrie, des Handwerks und der Lagerung, bei
- geringem Brandrisiko, wenn durchschnittlich 250 Beschäftigte anwesend sind,
- mittlerem Brandrisiko schon bei 175 durchschnittlich anwesenden Beschäftigten,
- bei großem Brandrisiko sogar schon ab 100 anwesenden Mitarbeitern.
In Hotel- und Gaststättenbetrieben wird ein Brandschutzbeauftragter bei durchschnittlich 250 anwesenden Personen benötigt. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragens belohnen die Feuerversicherer in der Regel auch mit Nachlässen für die Versicherungsprämie.

Sie sind sich immer noch nicht sicher, ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen?

Wir klären das für Sie!